In Dänemark können heiraten:
In Dänemark können nicht heiraten:
Familienstandbescheinigung, oder so genannte Meldebescheinigung mit Familienstand
(darf nicht älter als 4 Monate sein) von den Behörden im Wohnort muss erhalten:
Name, Geburtsdatum, Geburtsort, Familienstand, Adresse und
Staatsangehörigkeit.
Unterlagen, die nicht auf deutsch oder
englisch ausgestellt sind, müssen in deutsch, englisch oder dänisch von einem anerkannten Übersetzer übersetzt werden.
Anerkennung- wichtig! In einigen
Ländern wird die dänische Heiratsurkunde nur mit Apostille / Legalisation anerkannt. Haager
Apostille
Namensänderung. Bei der Hochzeit in Dänemark können Ihre Namen nicht geändert werden. Sie bekommen Internationale Heiratsurkunden mit den selben Namen, die
bei Ihnen im Ausweis oder Reisepass stehen. Namensänderungen können erst nach
der Trauung problemlos bei Ihrem zuständigen Standesamt in Deutschland oder
beim jeweiligen Konsulat beantragt werden.
Deutschland erkennt jede Eheschließung im Ausland, auch in Dänemark, die nach der
dort geltenden Ortsnorm (d.h. nach den Gesetzen dieses Staates) rechtsgültig
geschlossen wurde, an.
Das seit dem 01.01.1958 geführte Familienbuch wurde durch das seit dem 01.01.2009
in Kraft getretene Personenstandsrechtsreformgesetz abgeschafft. Die
bisherigen Familienbücher werden als Heiratseinträge fortgeführt.
Sollte eine frühere Ehe vorhanden gewesen sein, benötigen wir ein Scheidungsurteil, versehen mit dem Rechtskraftvermerk des Gerichts. Alle Scheidungsurteile und Sterbeurkunden, die außerhalb der Europäischen Union (ausgenommen USA, Kanada, New Zealand und Australien) ausgestellt wurden, müssen mit Legalisation/Apostille eingereicht werden.
Anerkennung der dänischen
Heiratsurkunde, laut einem bilateralen Abkommen von 1936 (am 1. Juli 1936 in Kraft getreten) zwischen Dänemark und Deutschland bedürfen dänische und deutsche Urkunden, die z.B. von einer
obersten Verwaltungsbehörde oder einem Gericht ausgestellt worden sind, zum Gebrauch im Gebiete des anderen Staates keiner weiteren Beglaubigung oder
Legalisation.
Dänemark ist Vertragsstaat des Haager Übereinkommens über die Befreiung
ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation /Apostille.
Es gibt noch bestimmte Fälle, wo die dänische Prüfkommission die Dokumente länger
als 20 Tage überprüft! Es ist zur Zeit auch allgemein keine Blitzhochzeit in Dänemark möglich!
Heiraten in Dänemark >> Benötigte Unterlagen